Alesheim mit kommunaler Bürgerstiftung

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd errichtet.

Die "Kommunale Bürgerstiftung Alesheim" wurde unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd eingerichtet. Als Dotationskapital wird von der Gemeinde Alesheim ein einmaliger Betrag in Höhe von 5.000,00 € eingebracht, die Sparkasse Mittelfranken-Süd verdoppelt die Summe um weitere 5.000,00 €.

Die "Kommunale Bürgerstiftung Alesheim" verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben erfüllt werden, insbesondere

  • des öffentlichen Gesundheitswesens,
  • der Jugendhilfe,
  • der Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • der Bildung und Ausbildung,
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • des Wohlfahrtswesens,
  • der Rettung aus Lebensgefahr,
  • des Feuerschutzes,
  • des Sports,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • mildtätige Zwecke
  • sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger
  • Zwecke.

Der Wirkungskreis der Stiftung ist auf das Gebiet der Gemeinde Alesheim beschränkt.

Die Bürgerstiftung wird zwar durch die politische Gemeinde Alesheim initiiert und unterstützt, die Zuständigkeit für die Verwaltung und Verteilung der Erträge liegt zukünftig jedoch allein im Verantwortungsbereich des Stiftungsrates. Von dessen Aktivitäten wird letztlich der Erfolg der Stiftung maßgeblich abhängen. Die notwendigen rechtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben werden durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG gewährleistet.

In die Stiftung eingebracht werden können Zustiftungen und Spenden. Während Spenden direkt dem vom Spender benannten Verwendungszweck zugeführt werden, erhöhen Zustiftungen das Stiftungsvermögen dauerhaft. Spenden und die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftete Erträge werden jährlich zur Verwendung für die oben genannten Stiftungszwecke eingesetzt. Zuwendungen und Spenden, die in die Stiftung geleistet werden, können im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuermindernd geltend  gemacht werden. Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung werden dabei höher gefördert als Spenden.

Ziel der Bürgerstiftung ist es, mit den Jahren zu wachsen und damit zunehmend höhere Erträge für gemeinnützige und mildtätige Aufgaben zur Verfügung stellen zu können. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger, einen Teil ihres finanziellen Potentials anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Wenn dies gelingt, kann die Neuerrichtung den Grundstein für eine erfolgreiche Arbeit für viele Jahre bedeuten.