Stiftungserrichtung

Im Rahmen einer Stiftungserrichtung sind in der Regel umfassende rechtliche und steuerliche Voraussetzungen zu beachten. Auf diesen Grundlagen konzipieren wir das schriftlich niederzulegende Stiftungsgeschäft (Errichtungsurkunde), die Satzung Ihrer Stiftung, die zu bildenden Gremien (z.B. Vorstand, Stiftungsrat, Beirat, Kuratorium) und einen gegebenenfalls zu schließenden Stiftungsverwaltungsvertrag.

Wir sorgen für rechtssichere Formulierungen in den zu erstellenden Vertragswerken, um einerseits die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt zu gewährleisten und andererseits bei rechtsfähigen Stiftungen die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht im Einklang mit dem jeweiligen Landesstiftungsgesetz zu erreichen.

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne ausführlich. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.