Stiftungsverwaltung

Entscheidend für den dauerhaften Bestand Ihrer Stiftung ist die Übereinstimmung der laufenden Geschäftsführung mit den Bestimmungen der Stiftungssatzung und den aktuellen steuerrechtlichen sowie zivilrechtlichen Vorschriften.

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. Der Verwalter steht in einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt vor wachsenden und wechselnden Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.

Bereits heute stehen wir Ihnen für die professionelle Verwaltung Ihrer Stiftung zur Verfügung. Unabhängig von natürlichen Personen stellen wir sicher, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Umfassende Mitwirkungs- und Auskunftsrechte sind hierbei für Sie als Stifter selbstverständlich.

Gerne können Sie hierfür einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.