Familienstiftung

Die Familienstiftung dient im Wesentlichen den Interessen der Familie. In der Regel wird diese Stiftungsform gewählt, um das erwirtschaftete Familienvermögen als Einheit zu erhalten und aus den Erträgen die Familienangehörigen zu versorgen. Sie ist nicht gemeinnützig und somit auch nicht steuerbefreit.

Das Vermögen der Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer. Die Zahlung der sich ergebenden Erbersatzsteuer kann auf 30 Jahre verteilt werden.

Merkmale einer Familienstiftung:

  • Einfache Gründung und flexible Ausgestaltung
  • Hohes Maß an erbrechtlicher Planbarkeit
  • Keine Zerschlagung des Vermögens
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters
  • Stiftungszweck nur bedingt veränderbar
  • Keine Steuervorteile
  • Aufsicht und Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes

Lassen Sie sich ausführlich beraten und rufen Sie uns an unter Tel. (0911) 81 55 48-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info[at]stiftungstreuhand.com. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.