Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Eine rechtsfähige Stiftung ist eine vom Stifter geschaffene, mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe des ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Zweck dauerhaft zu verfolgen.

Gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 80 bis 88 sowie das Stiftungsgesetz des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.

Merkmale einer Rechtsfähigen Stiftung:

  • Anerkennungspflicht und laufende staatliche Aufsicht
  • Nach Anerkennung keine Änderung der Stiftungssatzung mehr möglich
  • Stiftungsvermögen von Anfang in der Regel mindestens 50.000 Euro
  • Berichtspflicht (Rechnungslegung) gegenüber staatlicher Aufsichtsbehörde
  • In bestimmten Fällen Anzeigepflicht oder sogar Anerkennungspflicht
  • Weitreichende Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde

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