Grundstein für nachhaltiges soziales Engagement gelegt

Mit der Errichtung einer Förderstiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd hat das Diakonische Werk Weißenburg-Gunzenhausen den Grundstein für ein zukunftsorientiertes, kirchlich-soziales Engagement geschaffen.

Mit der Errichtung einer Förderstiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd hat das Diakonische Werk Weißenburg-Gunzenhausen den Grundstein für ein zukunftsorientiertes, kirchlich-soziales Engagement geschaffen. „Das Diakonisches Werk setzt mit der Förderstiftung auf ein nachhaltiges, langfristiges diakonisches Handeln für die schwachen, kranken und sozial bedürftigen Menschen, auch in sozial kälter und finanziell problematischer werdenden Zeiten. Jeder Bürger kann die satzungsmäßige Arbeit des Diakonischen Werkes durch Erhöhung des Stiftungskapitals der Förderstiftung (Zustiftung) oder die Errichtung einer Stiftung im eigenen Namen zu Gunsten des Diakonischen Werkes unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd unterstützen“, so der Geschäftsführer Martin Ruffertshöfer. Grundsätzlich gibt es einen ungebrochenen Trend zum Stiften in Deutschland. Gerade die Tatsache, dass Stiftungen nicht vergehen, bereits seit Jahrhunderten Bestand haben und segensreich wirken, verdient Vertrauen und gibt Sicherheit. Immer mehr Menschen sehen darin die Chance, ein persönliches Andenken an Vorfahren, Lebenspartner oder für sich selbst zu schaffen, Verantwortung zu übernehmen und der Heimat, den Mitmenschen etwas Gutes zu tun, etwas von dem weiter zu geben, was man selbst im Leben bekommen hat oder als Lebenswerk erhalten möchte, oftmals generationenübergreifend.  Wer stiftet, ob anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – je nach eigenem Wunsch, wird auch vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können bis zu 1.000.000,- EUR je Ehegatten innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Zuwendungen an Stiftungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Aus der eigenen Namens-Stiftung kann der Stifter sich eine Rente bis zu einem Drittel der Stiftungserträge zurückführen lassen, welche auch auf die Angehörigen weitergegeben  werden kann. Martin Ruffertshöfer freut sich, „dass Menschen, denen es besser geht als anderen, jetzt ohne großen Aufwand die Möglichkeit haben, nachhaltig die armutsorientierte und breit gefächerte soziale Arbeit des Diakonischen Werkes zu unterstützen.“ Der Geschäftsführer und die Stiftungsexperten der Sparkasse Mittelfranken-Süd stehen für individuelle und vertrauliche Anfragen zur Verfügung.