Waren Stiftungen bisher in der Regel Vermögenden vorbehalten, können nun auch Bürger mit normalem Einkommen eine Stiftung errichten und somit in der Region wirken. Möglich macht dies das Konzept der Stiftergemeinschaft. Unter diesem Dach können Stifterinnen und Stifter schnell und einfach ihre Unterstiftung mit eigenem Namen errichten. Diese wird zivilrechtlich in Form einer Treuhandstiftung und steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks. Diese Zwecke können sehr unterschiedliche sein und reichen vom Naturschutz über die Bildung bis zur Unterstützung caritativer Einrichtungen.
Breit angelegte Möglichkeiten zu unterstützen
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale ist so angelegt, dass die Sparkasse fast allen Stifterinteressen Rechnung tragen kann. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereiche Heimatkunde und -pflege, Denkmalschutz, Erziehung, Bildung und Schülerhilfe, Kunst, Kultur und kirchliche Zwecke, Tier-, Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, mildtätige Zwecke und die Hilfe für Behinderte, die Jugend- und Seniorenhilfe, die Rettung aus Lebensgefahr, Sport und bürgerschaftliches Engagement. Die Sparkasse kümmert sich dauerhaft – auch nach dem Ableben des Stifters – um eine zielgerichtete Verwendung der Stiftungserträge. So wie es der Stifter bestimmt hat. Auf Wunsch auch auf seinen Namen (ab einem Stiftungskapital von 10.000 Euro).
Weitere Informationen bei der Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale.