Die Sparkasse Bodensee bietet Bürgern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen ab sofort die Möglichkeit, schon mit relativ kleinen Beträgen eine Stiftung im eigenen Namen, für einen bestimmten Zweck oder für Einrichtungen in einer Kommune im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bodensee“ ins Leben zu rufen.
Zum Kreis möglicher Stifter zählen Menschen, die mit ihrem kleinen und größeren Vermögen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten. „Innerhalb der Stiftergemeinschaft ist es bereits ab 20.000 Euro möglich, eine Unterstiftung einzurichten“, erklärt Lothar Mayer, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Bodensee. Das Stiftungsvermögen kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen beliebig aufgestockt werden. Außerdem kann der Stifter selbst, aber auch andere Menschen, an seine Stiftung Gelder spenden, die zusammen mit Erträgen aus der Anlage des Stiftungsvermögens für die Zweckverwirklichung ausgeschüttet werden. Die Stiftungszuwendungen können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Stiftungszuwendungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse handelt es sich um eine Treuhandlösung, innerhalb derer eine Vielzahl von steuerbegünstigten Zwecken möglich ist. Die Stiftung wird durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG treuhänderisch begleitet.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft?
„Die Stifter errichten ihre eigene Unterstiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse“, erläutert Lothar Mayer. Der Name der Stiftung und das Startkapital werden individuell durch den Stifter festgelegt – häufig tragen die Stiftungen die Namen der Stifter. Der Stifter wählt den Zweck, den seine Stiftung verfolgen soll, aus einer Vielzahl von Möglichkeiten, die ihm die Stiftergemeinschaft bietet, aus und bestimmt die begünstigte(n) Einrichtung(en). „Das ist im Vergleich zur Gründung einer rechtlich eigenständigen Stiftung ein sehr einfacher Vorgang“, so Mayer.
Bei der Festlegung des Stiftungszweckes muss sich der Stifter nicht auf alle Zeiten binden, sondern kann bei geänderten Förderwünschen auch andere Zwecke innerhalb der Satzungszwecke der Stiftergemeinschaft auswählen. Der Wechsel des Stiftungszweckes ist somit für den Stifter selbst im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen jederzeit möglich.
Die Stiftergemeinschaft ist eine Stiftungsplattform, die von der Sparkasse jedem Stiftungswilligen zur Verfügung steht. Egal ob eine individuelle Namensstiftung durch eine Privatperson, eine Stiftung zur Förderung kommunaler Projekte, eine Stiftung zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation, eine Bürgerstiftung oder eine Firmenstiftung zur Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke errichtet wird, die Stiftergemeinschaft bietet Lösungen für fast alle Bedürfnisse.
Themenstiftungen, wie etwa zur Förderung des Theaters oder kommunale Gemeinschaftsstiftungen, können wie alle anderen zur Stiftergemeinschaft zählenden Stiftungen Spenden (in beliebiger Höhe) ebenso annehmen wie Zustiftungen (ab 200 Euro). So sind diese Stiftungen ein ideales Instrument zur Mittelbeschaffung bei einem großen Kreis potenzieller Förderer.
Welchen Gründungsaufwand verursacht eine Stiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft?
Die Stiftergemeinschaft ist für den Stifter ein einfacher und schneller Weg zur Verwirklichung seiner eigenen Stiftungsidee. Mit wenigen Unterschriften auf einer vierseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft errichtet. Alles Weitere übernehmen die Sparkasse und der Treuhänder, die Deutsche Stiftungstreuhand AG. Die Aufgaben sind hierbei klar verteilt: Der Sparkasse obliegt die Stifterbetreuung, das regionale Stiftungsmarketing sowie in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Kuratorium der Stiftergemeinschaft die Kontrolle des Treuhänders. Der Treuhänder sorgt für die gesamte gemeinnützigkeitsrechtliche Abwicklung und erstellt einen umfassenden Geschäftsbericht für alle Stifter der Stiftergemeinschaft. Die Gründung einer Stiftung ist jederzeit möglich. „Jedem Stifter wird eine Stiftungsurkunde durch die Sparkasse überreicht“, beschreibt Lothar Mayer den Vollzug der Stiftungsgründung. Der Stifter kann sich danach in dem Umfang wie er es wünscht, aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen und zum Beispiel Förderschecks überreichen.
Die Stiftergemeinschaft ist nicht nur die Antwort auf die Fragen von Kunden nach einer sinnvollen Vermögensverwendung, sondern ein wirksames Instrument zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region.
Weitere Informationen unter www.sparkasse-bodensee.de.