Die Vereinigten Sparkassen Gunzenhausen bietet Bürgern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen ab sofort die Möglichkeit, mit relativ kleinen Beträgen für sich eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen. So wird aus der Not eine Tugend gemacht: Der Staat muss sich häufig auch aus förderungswürdigen Bereiche zurückziehen. Die Sparkasse gründet deshalb eine Stiftergemeinschaft, in der Bürger, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder auch Kommunen eigene Stiftungen sicher, einfach und kostengünstig realisieren können. Der Stifterkreis, der angesprochen werden soll, sind Menschen, die mit ihrem kleinen und größeren Vermögen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten. Innerhalb der Stiftergemeinschaft ist es bereits ab 25 000 Euro möglich, eine eigene Namensstiftung für sich zu gründen. Die Stiftungszuwendung kann innerhalb der steuerlichen Höchstgrenzen geltend macht werden; Stiftungszuwendungen sind dann auch von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse handelt es sich um eine unselbständige Stiftung, welche eine Vielzahl von steuerbegünstigten Zwecken der Abgabenordnung abdeckt. Die Stiftung wird durch die „DT Deutsche Stiftungstreuhand AG“ treuhänderisch als Sondervermögen verwaltet. Die Stifter errichten ihre Stiftung, mit einer Unterschrift in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse. Der Name der Stiftung und das Dotationskapital werden hierbei individuell durch den jeweiligen Stifter festgelegt – in der Regel trägt diese den Namen des Stifters. Der Stifter wählt den Zweck, den seine Stiftung verfolgen soll, aus den vielfältigen Zwecken/Möglichkeiten der Stiftergemeinschaft aus und bestimmt selbst die begünstigte(n) Einrichtung(en). Bei der Festlegung des Stiftungszweckes muss sich der Stifter aber nicht auf alle Zeiten binden, sondern kann bei geänderten Bedürfnissen oder Wünschen auch die anderen Zwecke innerhalb der Satzung der Stiftergemeinschaft frei auswählen. Der Wechsel des Stiftungszweckes ist somit im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen jederzeit möglich. Die Stiftergemeinschaft ist eine Stiftungsplattform, die von der Sparkasse jedem Stiftungswilligen innerhalb des Geschäftsgebietes sehr kostengünstig und einfach zur Verfügung steht. Egal ob eine individuelle Namensstiftung durch eine Privatperson, eine Stiftung zur Förderung eines kommunalen Projektes, eine Stiftung zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation oder eine Firmenstiftung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke errichtet wird, die Stiftergemeinschaft bietet Lösungen für fast alle Bedürfnisse. Die Stiftergemeinschaften sind für den Stifter ein einfacher und schneller Weg zur eigenen Stiftung. Mit wenigen Unterschriften auf einer zweiseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft errichtet – alles Weitere übernehmen die Sparkasse und der Treuhänder, die Deutsche Stiftungstreuhand AG. Die Aufgaben sind hierbei klar verteilt: Der Sparkasse obliegt die Vermögens- und Stifterbetreuung, das regionale Stiftungsmarketing sowie die Kontrolle des Treuhänders gemeinsam mit dem Stiftungskuratorium. Der Treuhänder sorgt für die gesamte gemeinnützigkeitsrechtliche Abwicklung und erstellt einen umfassenden Geschäftsbericht für alle Stifter der Stiftergemeinschaft. Für jeden Stifter wird eine Stiftungsurkunde ausgefertigt. Der Stifter kann sich in dem Umfang, wie er es wünscht, aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen. Preisverleihungen zur Nachwuchsförderung, Organisation von Veranstaltungen zu Gunsten seines Stiftungszwecks oder die Überreichung des Förderschecks sind hierbei jederzeit möglich. Selbstverständlich kann der Stifter seine eigene Stiftung ohne Veröffentlichung ganz vertraulich durch den Treuhänder in seinem Sinne führen lassen, wenn er dies wünscht. Bei dem Konzept der Stiftergemeinschaft erhält der Stifter alle Informationen zur Gründung durch die Stiftungsexperten der Sparkasse. Eine anschauliche, informative und umfassende Broschüre stellt die wesentlichen Hintergründe und die Funktionsweise der Stiftergemeinschaft dar – erhältlich ist sie in jeder Sparkassen-Filiale. Bei der Stiftungsplattform der Stiftergemeinschaft wurde das komplexe Thema Stiftung mit seinen vielfältigen Fragenstellungen so vorgearbeitet, dass viele Punkte, die sich bei einer Errichtung sonst ergeben, bereits gelöst sind. Stifter können ihre Stiftungserrichtung zu Lebzeiten mit kleinen Beträgen durchführen und zusätzliche, soweit angedacht, Vermögenswerte auch erst posthum zuwenden. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse – Helfer bei vielen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Alle Stiftungszuwendungen werden in einem sicheren Depot geführt, was durch eine ausgewogene Portfoliostruktur entsprechende Ertragschancen für die Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke der Stiftergemeinschaft ermöglicht. Die Stiftergemeinschaft ist nicht nur die Antwort auf die Fragen von mittelständischen Kunden nach einer sinnvollen Vermögensverwendung, sondern auch eine gute Möglichkeit zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region.