Die Sparkasse im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim bietet Bürgern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen ab sofort die Möglichkeit eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen.Bereits seit 15 Jahren besteht eine unternehmensverbundene Stiftung der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim. Mehr als 500.000 Euro wurden bisher für Soziales, Sport, Kunst und Kultur an zahlreiche Einrichtungen im Geschäftsgebiet gespendet. Der Trend zum Stiften hält ungebrochen an. In den vergangenen neun Jahren wurden mehr Stiftungen errichtet, als in der 51-jährigen Geschichte der Bundesrepublik. Diese erfreulichen Zuwächse sind ein Zeichen dafür, dass die Reformen im Stiftungsrecht mehr Stiftungsfreudigkeit bewirken. Denn seit 2007 gibt es im Steuerrecht erhebliche Verbesserungen. Nicht zuletzt deshalb fragen immer mehr Kunden nach professionellen Lösungen für eine Stiftung.Ab sofort bietet die Sparkasse Bürgerinnen und Bürgern Landkreises, mit der Errichtung der Stiftergemeinschaft, die Möglichkeit Gutes zu tun. In dieser Stiftergemeinschaft können Menschen wie du und ich, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder auch Kommunen eigene Stiftungen realisieren.Die Förderung unserer Region liegt der Sparkasse im Landkreis sehr am Herzen, deshalb war es für uns selbstverständlich, die Stiftergemeinschaft ins Leben zu rufen und die ca. 25.000 Euro für die Errichtung (mit Ersteinlage) – also zugunsten unseres Landkreises – zu investieren“, so der Vorstandsvorsitzende Helmut Kauer.Der Stifterkreis, der angesprochen werden soll, sind nicht nur Millionäre, sondern Menschen, die mit ihrem kleinen und größeren Vermögen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten. Innerhalb der Stiftergemeinschaft ist es bereits ab 25 000 Euro möglich eine eigene Namensstiftung zu gründen. Die Stiftungszuwendung kann innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Stiftungszuwendungen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.Bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung, die eine Vielzahl von steuerbegünstigten Zwecken der Abgabenordnung aufweist. Die Stiftung wird durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG treuhänderisch verwaltet.Die Stifter errichten ihre Stiftung, rechtlich eine Zustiftung, mit einer Unterschrift in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse. Der Name der Stiftung und die Höhe der Zustiftung (Dotationskapital) werden hierbei individuell durch den Stifter festgelegt – in der Regel trägt diese den Namen des Stifters. Der Stifter wählt den Zweck, den seine Stiftung verfolgen soll, aus den vielfältigen Zwecken der Stiftergemeinschaft aus und bestimmt die begünstigte(n) Einrichtung(en). Bei der Festlegung des Stiftungszweckes muss sich der Stifter nicht auf alle Zeiten binden, sondern kann bei geänderten Bedürfnissen auch andere Zwecke innerhalb der Satzungszwecke der Stiftergemeinschaft auswählen. Der Wechsel des Stiftungszweckes ist somit im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen jederzeit möglich.Die Stiftergemeinschaft ist eine Stiftungsplattform, die von der Sparkasse jedem Stiftungswilligen innerhalb des Geschäftsgebietes zur Verfügung steht. Egal ob eine individuelle Namensstiftung durch eine Privatperson, eine Stiftung zur Förderung eines kommunalen Projektes, eine Stiftung zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation oder eine Firmenstiftung zur Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke errichtet wird, die Stiftergemeinschaft bietet Lösungen für fast alle Bedürfnisse.Themenstiftungen, wie etwa zur Förderung des Freilandmuseums in Bad Windsheim oder Bürgerstiftungen, können Spenden ebenso annehmen, wie Zustiftungen ab einer Zuwendung in Höhe von 200 Euro in beliebiger Höhe. So sind diese Stiftungen ein ideales Instrument zur Beschaffung von Ressourcen für die Erfüllung des gemeinnützigen Stiftungszweckes.Die Stiftergemeinschaften sind für den Stifter ein einfacher und schneller Weg zur eigenen Stiftung. Mit wenigen Unterschriften auf einer zweiseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft errichtet – alles Weitere übernehmen die Sparkasse und der Treuhänder, die Deutsche Stiftungstreuhand AG.Die Aufgaben sind hierbei klar verteilt: Der Sparkasse obliegt die Vermögens- und Stifterbetreuung, das regionale Stiftungsmarketing sowie die Kontrolle des Treuhänders durch das Kuratorium. Das Kuratorium besteht aktuell aus drei Vertretern der Sparkasse und dem Landrat. Der Treuhänder sorgt für die gesamte gemeinnützigkeitsrechtliche Abwicklung und erstellt einen umfassenden Geschäftsbericht für alle Stifter der Stiftergemeinschaft.Jedem Stifter wird eine Stiftungsurkunde durch die Sparkasse überreicht. Der Stifter kann sich in dem Umfang, wie er es wünscht, aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen. Preisverleihungen zur Nachwuchsförderung, Organisation von Veranstaltungen zu Gunsten seines Stiftungszwecks oder die Überreichung des Förderschecks sind hierbei jederzeit möglich.Bei dem Konzept der Stiftergemeinschaft erhält der Stifter alle Informationen zur Stiftungsgründung in seiner Sparkassenfiliale von seinem Geldberater. Eine anschauliche und umfassende Broschüre gibt über alle Hintergründe und die Funktionsweise der Stiftergemeinschaft Auskunft. Bei der Stiftungsplattform der Stiftergemeinschaft wurde das komplexe Thema Stiftung mit seinen vielfältigen Fragestellungen so vorgearbeitet, dass viele Fragen, die sich bei einer Stiftungserrichtung sonst ergeben, bereits beantwortet sind und dadurch die Stiftungserrichtung deutlich erleichtert ist.Stifter können ihre Stiftungserrichtung zu Lebzeiten mit kleinen Beträgen durchführen und größere Vermögenswerte erst posthum zuwenden. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse – Helfer in akuten Notlagen Auch die Reaktion auf kurzfristige Ereignisse ist möglich. So kann z.B. eine regionale Hochwasserkatastrophe Anlass sein, um innerhalb weniger Stunden neben Spendenaktionen auch die Erträge aller Stiftungen in der Stiftergemeinschaft nach Zustimmung der Stifter kurzfristig zur Hilfe für Flutopfern einzusetzen. Die Stiftergemeinschaft ist ein wirksames Instrument zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region, für Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen.