Spendenaufruf der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück

In Corona-Zeiten schnell und unbürokratisch helfen, das ist das Ziel der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück. Als Soforthilfe 10.000 Euro.

Um die Folgen der Corona-Pandemie unbürokratisch abzufedern und Betroffenen zu helfen, ruft die Kreissparkasse Bersenbrück zu Spenden an ihre Stiftergemeinschaft auf. Mit dem Geld sollen insbesondere Pflegeeinrichtungen im Nordkreis unterstützt werden. Als Soforthilfe hat die Sparkasse 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Spendenmittel werden zentral von der Stiftergemeinschaft an regionale gemeinnützige Institutionen, wie insbesondere Pflegeeinrichtungen im nördlichen Osnabrücker Land vergeben. Damit wird sichergestellt, dass das Geld in genau den Bereichen ankommt, wo es dringend zur Bewältigung der aktuellen Krise benötigt wird. Als Soforthilfe stellt die Sparkasse 10.000 Euro zur Verfügung und verdoppelt nach eigenen Angaben als zusätzlichen Anreiz jeden auf das unten genannte Konto eingehenden Förderbetrag – insgesamt bis maximal 50.000 Euro. 

Mit der Stiftergemeinschaft können eine Vielzahl gemeinnütziger Projekte in der Region unterstützt werden. Die Schwerpunkte reichen vom Umwelt- und Tierschutz, über Jugendhilfe, Seniorenarbeit bis hin zu Sport, Kultur und Wissenschaft. Mit den Spenden- und Stiftungsgeldern können die Arbeit vieler Initiativen ermöglicht und gesichert werden – für eine lebendige und abwechslungsreiche Heimat. Und diesmal ruft die Stiftergemeinschaft zur Unterstützung der Corona-Pandemie

Wer spenden möchte, kann den Wunschbetrag mit dem Verwendungszweck „Corona“ auf das Konto der „Stiftergemeinschaft Kreissparkasse Bersenbrück“ (IBAN: DE93265515400085378024) überweisen. Die Sparkasse bittet darum, ab einem Spendenbetrag von mehr als 200 Euro die vollständige Anschrift im Verwendungszweck anzugeben, um dem Spender eine steuerlich notwendige Spendenbescheinigung zukommen lassen zu können. Für Spenden bis einschließlich 200 Euro sei für die steuerliche Anerkennung der Kontoauszug ausreichend.