Der große Andrang bei der Vortragsveranstaltung des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftungstreuhand und Rechtsanwalt, Horst Ohlmann, zu den Themen Patietenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht, Testament und Stiftungen in der Nachfolgeplanung im Loius-Bührer-Saal der der Kreissparkasse Ludwigsburg machte den Aufklärungsbedarf der Bevölkerung zu diesem Themenkreis deutlich.
In Deutschland werden in den kommenden Jahren mehr als eine Billion Euro vererbt werden. Ohlmann wies einleitend darauf hin, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Nachfolgeplanung und ein Testament notwendig ist, wenn gravierende Fehler und hohe Erbschaftsteuerzahlungen vermieden werden sollen. Durch die bewertungsrechtlichen Änderungen im Zuge der Erbschaftsteuerreform, die insbesondere Immobilien, Betriebsvermögen und Pflegeleistungen betreffen, sollten bestehende Testamente auf ihre steuerlichen Auswirkungen überprüft werden, so Ohlmann. Ohlmann empfiehlt Testamente in regelmäßigen Abständen auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Ohlmann machte an konkreten Gestaltungsbeispielen deutlich, wie interessant bei seit 2009 geltenden hohen Erbschaftsteuersätze die Einbindung von gemeinnützigen Stiftungen in Nachfolgeplanung, wenn Nichtverwandte oder entfernte Verwandte als Erben eingesetzt werden sollen.
Um Angehörige von schwerwiegenden Entscheidungen zu entlasten, sei eine Patientenverfügung in jedem Fall sinnvoll. Zur Regelung der lebensverlängernden Maßnahmen reiche ein eigenhändig unterschriebenes Dokument aus, das allerdings möglichst konkrete Willenserklärungen enthalten sollte, so Ohlmann.
Für den Fall, dass über einen längeren Zeitraum keine eigenen Entscheidungen getroffen werden können und um die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu vermeiden empfiehlt Ohlmann eine Betreuungsverfügung zu verfassen, in der Entscheidungsbefugnisse für diesen Fall an Personen aus dem eigenen Umfeld übertragen werden.