Veitsbronn und Seukendorf gründen Bürgerstiftungen

20.09.2010 - Lankreis Fürth. Fünf Bürgerstiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth.Nach Stein, Puschendorf und Obermichelbach haben jetzt fast zeitgleich

Nach Stein, Puschendorf und Obermichelbach haben jetzt fast zeitgleich Veitsbronn und Seukendorf Bürgerstiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth errichtet.  Die Gemeinden Veitsbronn und Seukendorf haben, die Bürgerstiftung Veitsbronn und die Bürgerstiftung Bürger helfen Bürger Seukendorf ins Leben gerufen.  Ziel der Stiftungen ist es, innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes positiv zu wirken, und dies unabhängig von der Gemeinde.Zum Abschluss der Gründungsphase wurden die Stiftungsurkunden durch den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Veitsbronn, Peter Lerch und seinem Amtskollegen aus Seukendorf, Martin Zogel, dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Fürth, Hans Wölfel und dem Vorstandsvorsitzenden der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG Horst Ohlmann, am 20. September 2010 unterzeichnet.„Mit den Bürgerstiftungen wurden Einrichtungen geschaffen, die in der Zukunft als weiteres Fundament für bürgerschaftliches Engagement wirken sollen“, erläutert Peter Lerch. Verwaltet wird die Bürgerstiftung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth. „Aufgrund der höheren Kapitals der Stiftergemeinschaft kann eine sichere und gleichzeitig attraktive Verzinsung erreicht werden, die jede der einzelnen Stiftungen alleine für sich so nicht erreichen könnte“, so Martin Zogel. Die Bürgerstiftungen Veitsbronn und Seukendorf wurden mit einem Grundstockvermögen ausgestattet, das von den Gemeinden und anderen Zustiftern, also Bürgern, Unternehmen  stammt. Das Stiftungsvermögen wird sicher und Zins bringend angelegt. Der jährliche Zinsertrag wird für die Stiftungszwecke an Dritte ausgeschüttet. Dabei wird der Kapitalstock nicht angetastet. Zusätzlich zu den Erträgen aus der Anlage des Stiftungsvermögens können den Stiftungen Geldbeträge in jeder Höhe gespendet werden, die ebenfalls für die Stiftungszwecke zeitnah ausgeschüttet werden. Zustiftungen können nicht nur in Geld erfolgen – auch die Zuwendung von Immobilien, Beteiligungen und anderen Wertgegenständen ist möglich.  Ein Stiftungsrat wacht darüber, dass die Stiftung im Bestand gesichert ist und ordnungsgemäß arbeitet. Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet ebenfalls der Stiftungsrat.