Stiftungen zur aktiven Gestaltung der gesellschaftlichen Herausforderungen sind bei der Sparkasse fest verankert. Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern und auch in der Breite zu ermöglichen, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.
Innerhalb der Stiftergemeinschaft ist es bereits ab 25.000 Euro möglich, eine eigene Namensstiftung als Unterstiftung zu errichten. Die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden und sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung, die eine Vielzahl von steuerbegünstigten Zwecken ermöglicht. Die Stiftung wird durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG treuhänderisch verwaltet. Im Gegensatz zur Errichtung einer rechtlich selbstständigen Stiftung ist das mit dem Modell der Stiftergemeinschaft einfach und schnell umzusetzen.Bereits mit wenigen Unterschriften kann eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft errichtet und der individuelle Förderzweck festgelegt werden.
Alles Weitere übernehmen die Sparkasse und der Treuhänder, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Jedem Stifter wird eine Stiftungsurkunde durch die Sparkasse überreicht. Er kann sich in dem Umfang, wie er es wünscht, aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen. Die Vorteile einer Stiftung liegen auf der Hand: Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Zuwendung an die Lebenshilfe Bad Dürkheim
Insgesamt 6.000 Euro gingen als Zuwendung an die Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V., die Lebenshilfe Grünstadt-Eisenberg e. V. und die Lebenshilfe Neustadt/Weinstraße e. V. Diese Gelder werden für die Umsetzung eines Sinnes- und Bewegungsgartens, einer Holzschaukel für die behinderten Mitarbeiter*innen der Tagesförderstätte sowie für ein mobiles Snoezelengerät für die Frühforderung als auch für eine Rollstuhl-Musik-Wippe für den Nordspielplatz der Kindertagesstätte in Grünstadt verwendet.
Weitere Informationen zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt finden Sie hier.