Vorsorge- und Nachlassplanung

Heute schon an Morgen denken.

Die persönliche Vorsorge- und Nachlassplanung sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben. 

Dabei sollte Ihre persönliche Vorsorge für den Fall, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft selbst nicht mehr handeln können, vor einer Nachlassplanung stehen. Bei der Nachlassplanung gilt: Wenn Sie keine persönlichen Regelungen im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags getroffen haben, greift die gesetzliche Erbfolge. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam die Vermögensnachfolge aktiv unter Hinzuziehung eines Juristen zu planen, um nicht gewünschte Vermögensübergänge oder negative Folgen für Erben zu vermeiden.

Wichtige Punkte bei der persönlichen Vorsorge, die Sie klären sollten:

  • Kontovollmacht
  • Vorsorgevollmacht (mit Betreuungsverfügung)
  • Reine Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Wichtige Punkte bei der Nachlassplanung, die Sie klären sollten:

  • Vermögensaufstellung
  • Kinder/Enkel/Erben
  • Schenkungen/Testament/Erbvertrag
  • Testamentsvollstreckung
  • Postmortale Vollmacht
  • Stiftungserrichtung
  • Bestattungsvorsorge/Grabpflege

Die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihrer persönlichen Vorsorge und Nachlassplanung. Ebenso bei der Koordination der unterschiedlichen Fachleute. Sie entscheiden dabei alleine, welche Fachleute Sie hinzuziehen wollen. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Wünsche und Ziele ist garantiert.

Gerne können Sie hierfür einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.