Öffentlich-rechtliche Stiftung

Stiftungen dieser Rechtsform werden durch Gesetz oder Rechtsverordnung durch den Staat errichtet. Häufig verfügen diese Stiftungen selbst nicht über ein Ertrag bringendes Stiftungsvermögen, sondern sind dauerhaft auf Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten angewiesen.

Öffentlich-rechtliche Stiftungen können durch Gesetz oder Rechtsverordnung wieder aufgehoben werden.

Merkmale einer öffentlich-rechtlichen Stiftung:

  • Ensteht durch einen Rechtsakt
  • Dem öffentlichen Recht und der Staatsverwaltung eingeordnet und eingebunden
  • Starke Bindungen durch die Verfassung
  • Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalte
  • Verfolgung eines öffentlichen Zwecks

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