Stiftergemeinschaft

Neben den Gemeinschaftsstiftungen, die auf Zustiftungen vieler Stifter zu einem bestimmten Themenkreis ausgelegt sind, sind die durch uns gemeinsam mit der Sparkasse Bamberg entwickelten Stiftergemeinschaften eine anerkannte und stark nachgefragte Möglichkeit eine eigene Stiftung zu errichten.

Mit der Stiftergemeinschaft zur eigenen Stiftung

Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken z.B. in Kooperation mit institutionellen Partnern (Kommunen, Universitäten, Sparkassen, etc.) errichtet und treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand AG verwaltet.

Einfach, sicher, flexibel und zukunftsorientiert

Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre Unterstiftung mit eigenem Namen zivilrechtlich in Form einer funktionalen Treuhandstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt wird, schnell und einfach zu errichten. Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) wird dabei von den Stiftern selbst bestimmt.

Stifter unserer Stiftergemeinschaft müssen sich nicht dauerhaft auf den ursprünglich gewählten Stiftungszweck festlegen, sondern können innerhalb der in der Stiftungssatzung aufgeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke wechseln. Dadurch wird es möglich sich an verändernde Wertevorstellungen und Bedürfnisse anzupassen.

Alles geregelt - auch über den Tod hinaus

Im Rahmen der Stiftergemeinschaft ist die für Stifter oft belastende Frage, wer die Stiftung nach dem eigenen Leben weiterführen soll, von Beginn an geregelt. Ein durch die institutionellen Partner besetztes Gremium sorgt dauerhaft dafür, dass die Stiftung im Sinne der Stifter fortgeführt wird. Die Stiftergemeinschaften können hierbei auch von den Aufsichtsbehörden der institutionellen Partner geprüft werden.

Stiftergemeinschaft: kleiner Aufwand, große Wirkung

Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Stifter mit kleineren Beträgen ihre Unterstiftungen mit eigenem Namen schon zu Lebzeiten errichten, um das Wirken einer Stiftung kennenzulernen. Das Stiftungsvermögen kann dabei jederzeit zu Lebzeiten oder von Todes wegen in beliebiger Höhe aufgestockt werden. Den Stiftern steht es ebenfalls frei, für die Zwecke ihrer Stiftung um Spenden oder Zustiftungen Dritter zu werben. Die umfassenden Verwaltungsarbeiten werden den Stiftern im Rahmen der Stiftergemeinschaften durch die institutionellen Partner und die Deutsche Stiftungstreuhand AG abgenommen.

Gemeinsam mehr erreichen - alle profitieren

Vorteile ergeben sich bei der Stiftergemeinschaft auch im Bereich der Vermögensanlage des Stiftungskapitals. Denn das gesamte Stiftungsvermögen aller Stifter einer Stiftergemeinschaft wird gemeinsam in einem Depot verwaltet. Durch das wachsende Stiftungsvermögen partizipieren damit auch kleinere Stiftungen von den Ertragschancen der breiteren Portfoliostruktur, die durch die Sammelanlage aller Stiftungsvermögen in der Regel gestaltet werden kann.

Merkmale einer Stiftergemeinschaft:

  • Einfach zu errichten (Unterschrift genügt) 
  • Fördernde Tätigkeit, nicht operativ tätig
  • Großes Spektrum an Stiftungszwecken kann verwirklicht werden
  • "Wechsel des Förderzwecks" ist möglich 
  • Führung der Stiftung über das eigene Leben hinaus durch institutionell besetzte Stiftungsorgane gesichert

Lassen Sie sich ausführlich beraten und rufen Sie uns an unter Tel. (0911) 81 55 48-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info[at]stiftungstreuhand.com. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Stiftergemeinschaften in Deutschland finden Sie auf unserem neuen Portal. Hier können Sie auch direkt einzelne Stiftungen oder Stiftergemeinschaften per Online-Spende unterstützen oder eine eigene Spendenaktion aufsetzen.