Einfach, sicher, flexibel und zukunftsorientiert
Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre Unterstiftung mit eigenem Namen zivilrechtlich in Form einer funktionalen Treuhandstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt wird, schnell und einfach zu errichten. Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) wird dabei von den Stiftern selbst bestimmt.
Stifter unserer Stiftergemeinschaft müssen sich nicht dauerhaft auf den ursprünglich gewählten Stiftungszweck festlegen, sondern können innerhalb der in der Stiftungssatzung aufgeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke wechseln. Dadurch wird es möglich sich an verändernde Wertevorstellungen und Bedürfnisse anzupassen.


