Stiftergemeinschaft

Die Stiftergemeinschaft wird in der Regel als nicht rechtsfähige Stiftung mit unterschiedlichen Stiftungszwecken z.B. in Kooperation mit institutionellen Partnern (Kommunen, Universitäten, Sparkassen, etc.) errichtet. Sie wird treuhänderisch durch uns, die Deutsche Stiftungstreuhand, verwaltet. Innerhalb der Stiftergemeinschaft gibt es Förderstiftungen, Stiftungen unser Ort und Namensstiftungen.

Einfach, sicher, flexibel und zukunftsorientiert

Interessierte Stifter erhalten im Rahmen der Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, ihre Unterstiftung mit eigenem Namen zivilrechtlich in Form einer funktionalen Treuhandstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur nicht rechtsfähigen Stiftergemeinschaft geführt wird, schnell und einfach zu errichten. Die Zweckbestimmung für die Stiftung und die Empfängerorganisation (z. B. Umwelt-, Tierschutz, Jugend- oder Altenhilfe, etc.) wird dabei von den Stiftern selbst bestimmt.

Stifter unserer Stiftergemeinschaft müssen sich nicht dauerhaft auf den ursprünglich gewählten Stiftungszweck festlegen, sondern können innerhalb der in der Stiftungssatzung aufgeführten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke wechseln. Dadurch wird es möglich sich an verändernde Wertevorstellungen und Bedürfnisse anzupassen.

Alles geregelt - auch über den Tod hinaus

Im Rahmen der Stiftergemeinschaft ist die für Stifter oft belastende Frage, wer die Stiftung nach dem eigenen Leben weiterführen soll, von Beginn an geregelt. Ein durch die institutionellen Partner besetztes Gremium sorgt dauerhaft dafür, dass die Stiftung im Sinne der Stifter fortgeführt wird. Die Stiftergemeinschaften können hierbei auch von den Aufsichtsbehörden der institutionellen Partner geprüft werden.

Stiftergemeinschaft: kleiner Aufwand, große Wirkung

Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Stifter mit kleineren Beträgen ihre Unterstiftungen mit eigenem Namen schon zu Lebzeiten errichten, um das Wirken einer Stiftung kennenzulernen. Das Stiftungsvermögen kann dabei jederzeit zu Lebzeiten oder von Todes wegen in beliebiger Höhe aufgestockt werden. Den Stiftern steht es ebenfalls frei, für die Zwecke ihrer Stiftung um Spenden oder Zustiftungen Dritter zu werben. Die umfassenden Verwaltungsarbeiten werden den Stiftern im Rahmen der Stiftergemeinschaften durch die institutionellen Partner und die Deutsche Stiftungstreuhand AG abgenommen.

Gemeinsam mehr erreichen - alle profitieren

Vorteile ergeben sich bei der Stiftergemeinschaft auch im Bereich der Vermögensanlage des Stiftungskapitals. Denn das gesamte Stiftungsvermögen aller Stifter einer Stiftergemeinschaft wird gemeinsam in einem Depot verwaltet. Durch das wachsende Stiftungsvermögen partizipieren damit auch kleinere Stiftungen von den Ertragschancen der breiteren Portfoliostruktur, die durch die Sammelanlage aller Stiftungsvermögen in der Regel gestaltet werden kann.

Merkmale einer Stiftergemeinschaft:

  • Einfach zu errichten (Unterschrift genügt) 

  • Fördernde Tätigkeit, nicht operativ tätig

  • Großes Spektrum an Stiftungszwecken kann verwirklicht werden

  • "Wechsel des Förderzwecks" ist möglich 

  • Führung der Stiftung über das eigene Leben hinaus durch institutionell besetzte Stiftungsorgane gesichert

Weitere Informationen zu den Stiftergemeinschaften in Deutschland finden Sie auf unserem Portal.

Typische Stiftungsformen in einer Stiftergemeinschaft

Förderstiftungen

Förderstiftungen in einer Stiftergemeinschaft verfolgen sehr unterschiedliche Zwecke - je nach den persönlichen Beweggründen der Stifterinnen und Stifter. Die Themen reichen von der Unterstützung von Familien und Jugendlichen über die Förderung von Natur- und Tierschutzprojekten bis hin zu finanziellen Hilfen bei kulturellen Baumaßnahmen und im Denkmalschutz. Die Stifterinnen und Stifter können sich hier - je nach Wunsch - persönlich einbringen und auch öffentlich wirken.

Namensstiftungen

Namensstiftungen in einer Stiftergemeinschaft arbeiten im “Geheimen”. Die Stifterinnen und Stifter möchten nicht öffentlich auftreten, bewegen aber viel für die Gemeinschaft und das Gemeinwohl. Die Stifterinnen und Stifter bleiben anonym, Spenden oder Zustiftungen finden nur durch die Stifterin oder den Stifter selbst statt. Sie wirken zwar im Verborgenen, ihre Zuwendungen sind es aber nicht. Auch hier reichen die Themen von der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe über den Schutz von Natur, Umwelt und Tierwelt bis hin zur Förderung von Kultur, Medizin und Bildung.

Stiftung unser Ort

Die “Stiftung unser Ort” ist eine Stiftung für die Bürger einer Gemeinde, Stadt oder Region. Meist errichtet von Verantwortlichen einer Kommune und aktiven Bürgern engagiert sie sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen vor Ort. In der Regel sind sie fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie handeln unabhängig, autonom und gemeinnützig, kümmern sich etwa um die finanzielle Unterstützung von Bürgerbussen, Vereinen oder kulturellen Einrichtungen. Mehr zur "Stiftung unser Ort" finden Sie hier.