Treuhandstiftungen

Eine nicht rechtsfähige Stiftung ist ein durch Rechtsgeschäft gegründetes Rechtsverhältnis zwischen Stifter und Rechtsträger, innerhalb dessen der Träger verpflichtet ist, die ihm von den Stifter übertragenen Vermögenswerte dauerhaft zur Verfolgung eines vom Stifter bestimmten Zwecks zu verwenden und als ein von seinem übrigen Vermögen getrenntes Sondervermögen zu verwalten. 

Die Treuhandstiftung wird auch als "nicht rechtsfähige Stiftung", "unselbständige Stiftung" oder "fiduziarische Stiftung" bezeichnet.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine Mindestausstattung erforderlich
  • Laufende Kontrolle durch Finanzamt
  • Nutzung der Verwaltungsorganisation des Treuhänders
  • Kündigung (eingeschränkt) möglich
  • Satzungsänderung jederzeit möglich
  • Umwandlung in rechtsfähige Stiftung möglich

Lassen Sie sich ausführlich beraten und rufen Sie uns an unter Tel. (0911) 81 55 48-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info[at]stiftungstreuhand.com. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.